Die Baugenehmigung ist nur ein Teil der Vorbereitung
Wenn die Baugenehmigung eintrifft, ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Ob unmittelbar danach auch der Bau beginnen kann, hängt jedoch davon ab, wie weit die anderen Vorbereitungen zu diesem Zeitpunkt fortgeschritten sind.
Denn während der Bauantrag bei der Behörde bearbeitet wird, steht das Bauvorhaben nicht still. Bemusterung, Abstimmungen mit den Versorgern und die weitere Vorbereitung der Ausführung laufen parallel. Im Idealfall greifen diese Prozesse so ineinander, dass nach der Genehmigung zeitnah mit dem Bau begonnen werden kann.
Sind dagegen noch Entscheidungen offen oder fehlen notwendige Beauftragungen und Abstimmungen, braucht die Bauvorbereitung entsprechend länger. Die Baugenehmigung ist deshalb ein wichtiger Baustein für den Baustart – aber nicht der einzige.
Während der Genehmigungsphase läuft die Bauvorbereitung weiter
Ein wichtiger Schritt in dieser Zeit ist bei uns die Bemusterung. Hier treffen die Bauherren zahlreiche Entscheidungen zur Ausstattung ihres Hauses. Daraus können Mehr- oder Minderleistungen entstehen, die anschließend festgehalten und beauftragt werden müssen.
Parallel laufen die Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen. Auch daraus können sich Anforderungen oder zusätzliche Leistungen ergeben, die für die weitere Planung und Vorbereitung der Baustelle relevant sind.
Wie weit diese Prozesse fortgeschritten sind, wenn die Baugenehmigung vorliegt, kann von Bauvorhaben zu Bauvorhaben unterschiedlich sein. Eine kurze Bearbeitungszeit auf Behördenseite bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch alle anderen Vorbereitungen bereits abgeschlossen sind.
Wenn die Entscheidungen stehen, können die Arbeiten vergeben werden
Bemusterung und Versorgerplanung haben auch Einfluss auf die nächsten Schritte. Denn bevor die Arbeiten auf der Baustelle vergeben und zeitlich eingeplant werden können, muss ausreichend klar sein, welche Leistungen tatsächlich ausgeführt werden sollen.
Sind die notwendigen Entscheidungen getroffen und daraus entstandene Änderungen beauftragt, können wir die benötigten Leistungen bei unseren ausführenden Unternehmen anfragen. Diese Ausschreibung ist die Grundlage dafür, die einzelnen Gewerke zu vergeben und anschließend zeitlich einzuplanen.
Auch dieser Prozess benötigt Zeit. Eine ausgeschriebene Baustelle bedeutet noch nicht, dass für jedes Gewerk bereits ein bestätigter Termin vorliegt. Erst wenn die notwendigen Rückmeldungen zusammengeführt sind, lässt sich der konkrete Bauablauf verlässlich planen.
Offene Entscheidungen können die Bauvorbereitung verzögern
Damit die Bauvorbereitung weiterlaufen kann, müssen nicht nur Planer, Versorger und ausführende Unternehmen ihre Aufgaben erledigen. Auch die Bauherren treffen in dieser Phase Entscheidungen, die für die nächsten Schritte benötigt werden.
Das betrifft beispielsweise die Bemusterung oder die Beauftragung von Änderungen. Manche Entscheidungen fallen schnell, andere brauchen mehr Zeit. Beides ist völlig in Ordnung – entscheidend ist, diese Zeit bei der Planung realistisch zu berücksichtigen.
Deshalb sprechen wir bereits früh darüber, wie Entscheidungen im weiteren Verlauf zusammenspielen. Bleibt eine notwendige Entscheidung länger offen, kann auch der davon abhängige nächste Schritt erst später erfolgen.
Von der Ausschreibung zum Bauablaufplan
Während die Leistungen bei den ausführenden Unternehmen angefragt werden, kommen nach und nach die Rückmeldungen zu den einzelnen Gewerken. Dabei geht es nicht nur um die angebotenen Leistungen, sondern auch darum, wann die jeweiligen Arbeiten ausgeführt werden können.
Auf dieser Grundlage kann der Bauablauf zunehmend konkretisiert werden. Die einzelnen Gewerke müssen zeitlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, damit die Arbeiten auf der Baustelle ineinandergreifen können.
Daraus entsteht schließlich der Bauablaufplan, in dem die vorgesehenen Ausführungszeiträume zusammengeführt werden. Bevor dieser verbindlich wird, müssen die beteiligten Unternehmen ihre eingeplanten Termine bestätigen.
Fazit: Für den Baustart muss mehr als die Baugenehmigung vorliegen
Die Baugenehmigung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Baustelle. Ob der Hausbau unmittelbar danach beginnen kann, hängt aber davon ab, wie weit auch die übrige Bauvorbereitung fortgeschritten ist.
Bemusterung, Versorgerplanung, Ausschreibung und Bauablaufplanung laufen teilweise parallel zum Genehmigungsverfahren. Passen diese Prozesse zeitlich gut zusammen, kann es nach der Baugenehmigung tatsächlich zeitnah losgehen. Sind dagegen noch Punkte offen, müssen diese zunächst geklärt werden.
Für den tatsächlichen Baustart zählt deshalb nicht ein einzelnes Datum, sondern dass alle notwendigen Vorbereitungen zusammenpassen.




